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Finanzielle Fördermöglichkeiten durch den Elternbeirat des TMG

 

 

Der Elternbeirat des TMG möchte dazu beitragen, dass alle Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihren sozialen Hintergründen, chancengerecht und uneingeschränkt am Schulleben teilhaben können.


Immer häufiger sind Familien so stark finanziell belastet, dass sie nicht mehr alle, in Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen stehenden Mittel für ihre Kinder aufbringen können. Manchmal entstehen vorübergehende Engpässe, manchmal handelt es sich um dauerhafte finanzielle Nöte der Eltern, die sich letztlich auch auf das schulische Fortkommen der Kinder auswirken können.

Soweit andere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten (siehe auch www.tmg.musin.de,

ACHTUNG, ACHTUNG, Antragsschluß für die Oskar-Karl-Forster-Stiftung und Stipendien  13. Mai 2011 !!!    Link) ausgeschöpft wurden, kann ggf. der Elternbeirat im Rahmen seiner Möglichkeiten helfen, um die finanziellen Belastungen für bedürftige Schülerinnen und Schüler abzufedern. Sollten also keine anderen Hilfen greifen, dann nehmen Sie bitte gerne jederzeit Kontakt mit uns auf unter: info@eb-tmg.de     .


Wir bemühen uns, Ihr Anliegen schnellst möglich zu bearbeiten und behandeln alle Vorgänge selbstverständlich streng vertraulich.

Sollten Sie einen Antrag auf Unterstützung an den Elternbeirat stellen wollen, lesen Sie bitte zunächst unsere Förderrichtlinien.
 

 

Förderrichtlinien des EB: Finanzielle Unterstützung bedürftiger Schülerinnen und Schüler

Soweit Anträge auf finanzielle Unterstützung bei den einschlägigen Stiftungen ( siehe www.tmp.musin.de, Antrag Oskar-Karl-Forster Stiftung) abgelehnt wurden (bitte Kopie des Ablehnungsbescheids vorlegen) und dennoch Bedürftigkeit besteht, können auch kurzfristig Anfragen an den Elternbeirat gestellt werden. 

Der EB kann im Rahmen seiner vorhandenen Mittel Beihilfen für bedürftige Schüler gewähren. Über den  Antrag entscheidet der EB. Anzahl und Höhe möglicher Bewilligungen richten sich nach dem aktuellen finanziellen Verfügungsrahmen des EB und der Anzahl der Anfragen. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht.

Mögliche Leistungen können nur unter Berücksichtigung folgender Förderkriterien erfolgen:

- Der EB bezuschusst ausschließlich Aufwendungen, die in Zusammenhang mit schulischen Anlässen stehen, insbesondere Klassen- und Studienfahrten.


- Der Antrag auf Unterstützung durch die Josef- Schörghuber- Stiftung bzw. die Oskar-Karl-Forster-Stiftung wurde abgelehnt, oder für den beantragten Förderzweck können bei den genannten Stiftungen keine Mittel (mehr) beantragt werden.

- Bedürftigkeit des Schülers/ der Schülerin: Antragsteller ist vorübergehend oder dauerhaft in finanzieller Not.

- Der Förderanlass/ Verwendungszweck steht bevor; nachträgliche finanzielle Hilfen werden nicht gewährt.


- Leistungen des EB werden ausschließlich als Zuschuss gewährt, dieser beträgt max.2/3 der anfallenden Kosten.

- Antragstellung an den EB; Antragsformulare können hier heruntergeladen werden und sind auch im Sekretariat erhältlich. Dem Antrag ist eine Kopie des Ablehnungs-bescheides der Stiftung beizufügen.

- Soweit eine Unterstützung durch den EB bewilligt wird, wird der Betrag direkt an die Schule bzw. die verantwortliche Lehrkraft angewiesen.

 

 

 

Förderrichtlinien des Elternbeirats für finanzielle Unterstützung schulischer Projekte

 

Der EB des TMG kann - soweit die Schule bzw. der Sachaufwandsträger die Kostenüber-nahme bzw. Sachleistung ablehnen- Veranstaltungen, Projekte oder Anschaffungen für schulische bzw. pädagogische Zwecke finanziell unterstützen

 

Die Höhe möglicher Zuschüsse richtet sich nach dem aktuellen finanziellen Verfügungs-rahmen des EB und der Anzahl der Anfragen. Der EB entscheidet im Einzelfall über eine mögliche Bewilligung, insbesondere prüft er, ob für den angegebenen Verwendungszweck Mittel zur Verfügung gestellt werden können. Ein Anspruch auf Unterstützung besteht nicht. (weitere Info für Lehrer).

 


Mögliche Leistungen können nur unter Berücksichtigung folgender Förderkriterien erfolgen:

- Vorherige Antragstellung auf Unterstützung an die Schule / den Sachaufwandsträger


- Antragstellung an den EB; Antragsformulare können hier  heruntergeladen werden und sind auch im Sekretariat erhältlich

- Das Vorhaben steht bevor; nachträgliche finanzielle Hilfen werden nicht gewährt.

- Dem Antrag ist eine Kostenaufstellung beizufügen.

- Nach Durchführung des Vorhabens ist dem EB ein Verwendungsnachweis/ Beleg vorzulegen. Andernfalls können die gewährten Mittel zurückgefordert werden.

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